Umweltschutz-Nadel – Vergaberichtlinien

I. GEGENSTAND DES PREISES

Gegenstand des Preises sind eine Anstecknadel und eine Urkunde. Die Anstecknadel zeigt die stilisierten Bäume der Auszeichnung „Umweltpreis der Wirtschaft“.

 

II. AUSWAHL DER PREISTRÄGER

1. Mit der Umweltschutz-Nadel werden Betriebsangehörige ausge-zeichnet, die sich im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit um den Umweltschutz in herausragender Weise und erfolgreich bemüht haben.

2. Die Auszeichnung wird in der Mitgliedschaft der Studien– und Fördergesellschaft der Schleswig-Holsteinischen Wirtschaft (StFG) ausgeschrieben. Der Vorstand der StFG kann eine öffentliche Ausschreibung beschließen. Die Mitglieder der StFG und ihrer Gremien sind berechtigt, Dritte für die Auszeichnung vorzuschlagen.

III. VERFAHREN UND VERGABE

1. Zuständig für die Auswahl des Preisträgers / der Preisträger ist eine aus bis zu neun Personen bestehende Jury.

2. Die Mitglieder der Jury werden vom Vorstand der StFG jeweils für die Dauer der Amtszeit der Verbandsgremien berufen. Eine zweite Berufung ist möglich.

3. Die Mitglieder der Jury wählen einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte.

4. Die Geschäftsführung der Jury wird von der Geschäftsführung der StFG wahrgenommen.

5. Die Einberufung der Jury erfolgt durch ihren Vorsitzenden.

6. Die Tätigkeit der Jury-Mitglieder ist ehrenamtlich.

7. Die Jury trifft ihre Entscheidungen durch Mehrheitsbeschluss.