Kunstpreis-Vergaberichtlinien

Richtlinien für die Verleihung des „Kunstpreis der Schleswig-Holsteinischen Wirtschaft“ durch die Dr. Dietrich Schulz-Kunststiftung

1. Die Dr. Dietrich Schulz-Kunststiftung stiftet erstmals 1998 den „Kunstpreis der Schleswig-Holsteinischen Wirtschaft“, der in der Folge frühestens nach Ablauf von je zwei Jahren verliehen werden soll.

2. Ausgezeichnet wird ein bildender Künstler, der durch sein bisheriges Werk gezeigt hat, daß er hohe künstlerische Qualität, die Fähigkeit zur Innovation und ein erkennbar eigenes Profil besitzt.

3. Der Kunstpreis soll an mit Schleswig-Holstein verbundene Künstler verliehen werden.

4. Der Kunstpreis besteht aus einer Zuwendung in Höhe von € 5.000.

5. Die Verleihung soll mit der Eröffnung einer Einzelausstellung sowie möglichst mit der Herausgabe eines Kataloges und eines Plakates des Preisträgers im Schleswig-Holsteinischen Landesmuseum verbunden werden.

6. Die Entscheidung über die Vergabe und die Art der Ausschreibung des Kunstpreises trifft der Stiftungsrat.

Anmerkung: Trägerin der Dr. Dietrich Schulz-Kunststiftung ist die Studien- und Fördergesellschaft.