Umweltpreis der Wirtschaft – Vergaberichtlinien

I. GEGENSTAND DES PREISES

Die Studien- und Fördergesellschaft der Schleswig-Holsteinischen Wirtschaft (StFG) verleiht einmal jährlich die Auszeichnung „Umweltpreis der Wirtschaft“.

Gegenstand des Preises sind die Bronze-Relief-Platte „Umweltpreis der Wirtschaft“ und eine Urkunde, in der die Vergabe des Preises begründet wird. Pro Jahr können maximal drei Preise vergeben werden.

II. AUSWAHL DER PREISTRÄGER

1. Preisträger können Unternehmen / Betriebe sowie öffentliche oder private Organisationen sein, die in Verbindung mit der Wirtschaft maßgebliche Beiträge zum Schutz von Natur und Umwelt leisten oder geleistet haben. Ausgezeichnet werden Aktivitäten, die über das gesetzlich Vorgeschriebene hinausgehen und durch neue Prozesse, neue Produkte oder auf sonstigen Wegen den Belangen von Umwelt und Wirtschaft in vorbildlicher Weise gerecht werden.

2. Die Auszeichnung wird in der Mitgliedschaft der StFG ausgeschrieben. Der Vorstand kann eine öffentliche Ausschreibung beschließen. Die Mitglieder der StFG und ihrer Gremien sind berechtigt, Dritte zur Teilnahme an dem Wettbewerb „Umweltpreis der Wirtschaft“ aufzufordern. Der Vorstand kann beschließen, auf eine Ausschreibung zu verzichten.

III. VERFAHREN UND VERGABE

1. Zuständig für die Auswahl des Preisträgers / der Preisträger ist eine aus bis zu 10 Personen bestehende Jury.

2. Die Mitglieder der Jury werden vom Vorstand der StFG jeweils für die Dauer der Amtszeit der Verbandsgremien berufen. Eine zweite Berufung ist möglich.

3. Die Mitglieder der Jury wählen einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte.

4. Die Geschäftsführung der Jury wird von der Geschäftsführung der StFG wahrgenommen.

5. Die Einberufung der Jury erfolgt durch ihren Vorsitzenden.

6. Die Tätigkeit der Jury-Mitglieder ist ehrenamtlich.

7. Die Jury trifft ihre Entscheidungen durch Mehrheitsbeschluss.